Leistungen

Leistungen

Diese Dienstleistungen bieten wir Ihnen

Als Sachverständige und Nachweisberechtige für vorbeugenden Brandschutz erarbeiten wir für Neubauten, Bestandsgebäude sowie Sonderbauten aller Art und Nutzung Brandschutznachweise, Brandschutzgutachten oder Brandschutzkonzepte mit einer schutzzielorientierten Gesamtbewertung des Objektes.

Bei Bestandsgebäuden überprüfen wir vorhandene Baugenehmigungen bzw. Zustimmungen und die dazugehörigen Brandschutznachweise mit Bezug auf die bauaufsichtlichen Anforderungen und deren ordnungsgemäße Umsetzung im Gebäude.

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise

Ganzheitliche Konzepte und Nachweise für Genehmigungsverfahren

Die zuständigen Aufsichtsbehörden fordern im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren in der Regel die Vorlage von Brandschutzkonzepten oder Brandschutznachweisen. Ein Brandschutzkonzept stellt eine umfassende zielorientierte und auf den Einzelfall sowie die Nutzung abgestimmte Gesamtbewertung einer baulichen Anlage dar und wird bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben in die Genehmigungsplanung mit eingebunden. Es beinhaltet u.a. die Beschreibung aller notwendigen abwehrenden, baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen, unter Berücksichtigung der in den einzelnen Bundesländern geltenden Gesetze (Landesbauordnung) und eingeführten Verordnungen sowie technischen Baubestimmungen .

Es ist daher zielführend, bereits im Bauvorfeld die verschiedenen brandschutztechnischen technischen Aspekte mit den am Bau Beteiligten, insbesondere der Feuerwehr bzw. der Brandschutzdienststelle, zu betrachten und  abzustimmen.<

Das Ingenieur- und Sachverständigenbüro D2 – Gesellschaft für Brandschutzplanung mbH unterstützt Sie bei den Genehmigungsverfahren durch ganzheitliche Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise sowie brandschutztechnische Stellungnahmen. Die Planungsleistungen werden in jeder Projektphase von der Grundlagenermittlung bis zur Genehmigungsplanung durch eine zeichnerische Dokumentation (sog. Brandschutzpläne) ergänzt. So liegen auch bei komplexen Bauwerken eingängige Visualisierungen der notwendigen Brandschutzmaßnahmen vor und können nachvollziehbar umgesetzt werden.

Brandschutztechnische Stellungnahmen und Beurteilungen

Neben Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten erstellen wir für Sie auch gerne kurzfristig Stellungnahmen und Beurteilungen für brandschutztechnische Fragestellungen für Bestands- und Neubauprojekte.

Baubegleitung und Überwachung

Baubegleitung und Überwachung Brandschutz / Koordination vor Ort und effektive Unterstützung der Bauleiter

Die anforderungsgerechte Umsetzung geplanter Brandschutzmaßnahmen ist il Zuge des Bauprozesses für Bauherren, Architekten, Bauunternehmen, Behörden und auch für spätere Nutzer/innen gleichermaßen von zentraler Bedeutung. Sowohl die Rahmenbedingungen von Sicherheitsstandards als auch die Kosten- und Zeitaspekte rücken im Rahmen der Bauausführung in den Mittelpunkt, wenn zur Qualitätssicherung eine Fachbauleitung für den Brandschutz gefordert oder eingesetzt wird. Letztendlich kommen alle relevanten Gewerke nur durch eine rechtzeitig einsetzende baubegleitende Beratung und Überwachung fachgerecht und termingenau zur Ausführung.

Unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro D2 – Gesellschaft für Brandschutzplanung mbH übernimmt die baubegleitende Beratung und Überwachung als Dienstleistung vor Ort. Ziel ist es, die verschiedenen Gewerke in Brandschutztechnischer hinsicht ganzheitlich zu koordinieren und die jeweiligen Bauleiter effektiv zu unterstützen. Nur auf diese Weise können die Abnahme und Inbetriebnahme des entsprechenden Gebäudes problemlos und fristgerecht erfolgen.

Brandschutzordnung

BSO Teil A, B und C nach DIN 14096

Erarbeitung von Analysen, Abstimmung und Festlegung von organisatorischen Maßnahmen, inhaltliche und grafische Aufbereitung gem. DIN 14096

Betreiber und Eigentümer von baulichen Anlagen sind für deren Betriebssicherheit verantwortlich. Aus diesem Grund sind genaue Vorgaben in Bezug auf Brandverhütung und Verhalten im Brandfall unverzichtbar. Brandschutzordnungen sind nicht nur Teil der Verkehrssicherungspflicht im Sinnde der ASR, sondern stellen auch einen allgemeinen Sicherheitsgewinn dar. In Verbindung mit den Präventivregelungen können.Schadensfälle reduziert werden. Durch die Zuordnung von Verantwortlichkeiten wissen Mitarbeiter und deren Vorgesetzte z. B., wer welche Stellen zu alarmieren hat, wie Entstehungsbrände wirksam zu bekämpfen sind und wie eine organisierte Objekträumung ablaufen hat.

Für die Basis von Brandschutzordnungen sind daher Analysen der Bau- und Betriebsstrukturen sowie aller Genehmigungen maßgebend. Diese sind Teile einer umfassenden Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen und gewährleisten somit auch die rechtliche Absicherung der Verantwortungsträger bei einem Brand.

Unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro D2- Gesellschaft für Brandschutzplanung mbH übernimmt in enger Abstimmung mit den Auftraggebern und Behörden die Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN-Vorgaben inkl. der inhaltlichen und grafischen Aufbereitung.

Due-Diligence-Prüfungen

Brandschutztechnische Gebäudebewertung

Im Zuge von Immobilien an- oder Verkäufen wird zunehmend eine Brandschutz Technical Due Diligence (TDD) gefordert, da sich viele Immobiliendeals mit augenscheinlich guten Renditeaussichten im Nachhinein als nicht realisierbar oder sehr kostspielig herausstellten. Mit einer detailliert ausgearbeiteten TDD zum Brandschutz kann dieses Risiko deutlich reduziert werden

In Verbindung mit einer bestehenden Immobilie können sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer viele Fragen entstehen. Entspricht der Brandschutz in dem Gebäude, welches Sie kaufen wollen oder welches verkauft werden soll, noch den baurechtlichen Anforderungen? Ist der Brandschutz bei einer Nutzungsänderung im Gebäude noch in Ordnung oder werden ggf. weitere brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich? Wollen Sie wissen, ob Ihr Gebäude brandschutztechnische Mängel aufweist und wieviel eine Sanierung in diesem Zusammenhang kostet?

Gerne unterstützt unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro D2 – Gesellschaft für Brandschutzplanung mbH Sie bei all Ihren Fragen. Wir beurteilen den Bestand in Bezug auf die letztgültige Baugenehmigung (Bestandsschutz) bzw. in Bezug auf ein gültiges Brandschutzkonzept und erarbeiten einen entsprechenden Maßnahmenkatalog mit dazugehörigen Übersichts-/ Brandschutzplänen.

Eine brandschutztechnische Due-Diligence-Prüfung schafft eine aussagekräftige Grundlage bei dem Erwerb großer Sonderbauten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Flucht- und Rettungspläne

Inhaltliche und grafische Aufbereitung gem. DIN ISO 23601 sowie der ASR A2.1

Flucht- und Rettungspläne nach DIN 23601 i.V. mit der ASR 2.1 sind wichtige Bestandteile von gültigen Arbeitsrechtsvorgaben. Entsprechend dieser Vorgaben sind derartige Pläne in Abhängigkeit der jeweiligen Arbeitsstätten anzubringen (Geschoss- und Zimmerpläne). Insbesondere Inhalte wie beispielsweise Angaben, über die im Gefahrenfall zu benutzenden Rettungswege und die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen sind dabei unverzichtbar.

Unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro D2 – Gesellschaft für Brandschutzplanung mbH erstellt Ihnen gerne die entsprechende Flucht- und Rettungspläne sowie Zimmerpläne. Dabei fließen auch die individuellen Anforderungen des Betreibers mit in die Erstellung ein.

Feuerwehrpläne

Inhaltliche und grafische Aufbereitung gem. DIN 14095

Die Feuerwehr benötigt aus einsatztaktischen Gründen in komplexen und unübersichtlichen Gebäuden detaillierte Unterlagen, um sofort nach Eintreffen eine effiziente Brandbekämpfung sicherstellen zu können. Die Feuerwehrpläne enthalten daher sämtliche feuerwehr sicherheitstechnisch relevanten Informationen über ein Gebäude.

Unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro D2-Gesellschaft für Brandschutzplanung mbH erstellt Feuerwehrpläne unter Berücksichtigung der spezifischen/örtlichen Feuerwehrbelange, die in der Regel über das in der Norm (DIN 14095) festgelegte Maß hinausgehen und stimmt diese mit den entsprechenden Vertretern der zuständigen Feuerwehr im Detail ab.